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Heise Online: Gemeinderat missbraucht Position beim LKA um Dorf auszuspionieren

Laut einem Bericht von Heise Online soll ein Gemeinderat und Vorsitzender eines Sportvereins aus dem Landkreis Kitzingen die Datenbestände der Polizeidatenbank missbraucht haben. Der 50-jährige, der als LKA-Beamter tätig ist, soll zwischen 1998 und 2008 seine Nachbarschaft mit den polizeilichen Befugnissen gezielt ausgeforscht haben.

Eine Polizeidatenbank hält eine Vielzahl von persönlichen Informationen bereit. Zum Beispiel, gegen wen gerade ermittelt wird. Wer wann kontrolliert und wer welche Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Oder wer in der Nachbarschaft eine Waffe besitzt oder eine Waffe besitzen darf. Diese personenbezogenen Informationen sind so interessant, dass ein LKA-Beamter, der im Landkreis Kitzingen wohnt, der Versuchung nicht wiederstehen konnte, um auch Privat auf die Daten intensiv Zugriff nahm.

So schöpfte der LKA-Beamte sytematisch die Daten bis in die 90er Jahre zurück zu seinem Wohnort, in dem er auch Präsident des Sportvereins und Gemeinderat war ab und brannte diese auf CDs.

Wurden Ermittlungen behindert?

Was dann mit den Daten geschah nennt der Artikel nicht, es ist aber durchaus möglich, dass Partei- und Sportfreunde über Ermittlungen, die Ihnen noch nicht bekannt waren, informiert wurden. Ermittlungen werdem dem vermuteten Tätern in der Regel nicht sofort offenbart, damit bei einer Durchsuchung Beweise nicht beseitigt worden sind und damit bei Befragungen keine abgesprochenen Geschichten aufgetischt werden. Auf telefonische Anfrage bei der Presestelle des Polizeipräsidiums Unterfranken teilte man uns mit, dass der gesamte Vorgang nicht bekannt sei – und es deswegen seitens des Polizeipräsidiums auch nicht ausgeschlossen werden könne, dass Ermittlungen behindert wurden.

Dennoch ist bekannt, dass das private Umfeld des LKA-Beamten von dessen Datenmissbrauch prifitiert hat: Im Jahr 2013 fragte der Beamte unrechtmäßig die Daten seines Schwagers ab, der vom Finanzamt gesucht wurde.

Sind die Daten der Polizei überhaupt sicher?

Dass ein LKA-Beamter Daten und Akten anfordern könne, für die er weder räumlich noch sachlich zuständig ist, lässt tief in die Konstruktionsweise der bayerischen Polizeidatenbank blicken: So gibt es hier anscheinend nur einen generellen personalisierten Zugriffsschutz – eine weitere Verifikation ob der Beamte diesen Zugriff braucht, findet offensichtlich nicht statt. Damit unterschreitet die Polizei in Bayern in der praktischen Anwendung von IT-Sicherheit die ganz normalen gängigen Zugriffschutzregeln, die selbst in kleinen und mittleren Unternehmen angewendet werden.

Außerdem berichtet die Polizeiakte nur von den bei dem Beamten gefundenen Daten – jedoch nicht von der Nachvolziehbarkeit des Zugriffs durch das System. Polizeibeamten können bzw. konnten anscheinend die Daten Ihrer Nachbarn durchwühlen, ohne dass dies protokolliert wurde und ohne dass jemand diese Protokolldateien je ausgewertet hätte. Zusammengefasst: Vielleicht sind die Daten gegen Zugriff von Außen sicher, dass hilft aber nichts, wenn der Datenklau von einem Beamten aus persönlichen Motiven vorrangetrieben wird.

Schafft die Vorratsdatenspeicherung bald noch mehr Missbrauchspotenzial?

Die Bundesregierung hat die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, also eine anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger mit einer Speicherfrisst von 4 Wochen erneut in Kraft gesetzt, nachdem das Gesetz bereits schon einmal vom Bundesverfassungsgericht als Eingriff in das grundgesetzliche Fernmeldegeheimnis eingestuft wurde.

Eine solche Speicherung aller Kommunikation aller Bürger, die vor allem für die Ermittlungsbehörden erfolgen soll, kann natürlich die persönlichen Motive einzelner Beamter zu unberechtigten Datenabfragen stärken. Zwar werden sind die Daten nur mit Richtervorbehalt von den Telekommunikationsfirmen abfragbar. Aber stimmt ein Richter dieser Datenabfrage zu, werden die Kommunikationsdaten kopiert und der Ermittlungsakte beigefügt. Damit stehen diese Kommunkationsdaten deutlich länger zur Verfügung als die vorgesehenen 4 Wochen. Und weil die Ermittlungsakten gegen unberechtigte Zugriffe von räumlich und sachlich nicht zuständigen Beamten nicht technisch geschützt sind, können Beamte in Zukunft auf die Kommunikation Ihrer Nachbarn direkt Zugriff nehmen.

 

Hinweis:
Wir haben den Namen, den Ort, die Partei und den Sportverein ausfindig machen können. Wir verzichten aber auf eine Veröffentlichung dieser Tatsachen, da es sich zwar bei Gemeinderat und Vorstand vom Sportverein um öffentliche Ämter, aber ehrenamtlicher Natur handelt. Deswegen verneinen wir ein öffentliches Interesse an der Person.