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„Premium“-Asyl setzt sich im Stadtrat durch

Neben dem Tagungsordnungspunkt Verkehr wurde im Stadtrat unter den Augen zahlreicher Zuhörer aus der Kitzinger Bürgerschaft auch das Thema Asyl bearbeitet. Am Ende setzte sich ein Antrag von CSU, ödp und SPD mit einer Begrenzung der Anzahl der Asylsuchenden auf 30 Personen im Corlette Circle durch.


Nachdem die öffentliche Sitzung kurz durch einen kurzen nichtöffentlichen Teil zwischen dem Tagesordnungspunkt Verkehr und Asyl unterbrochen wurde, durften die zahlreichen Zuhörer den Saal wieder betreten.

Der OB stellte kurz die Frau Graber aus dem Landratsamt sowie den Herrn Weingert der Unterfränkischen Regierung als die lokal in Asylfragen entscheidenden Personen im Verwaltungsapparat vor. Danach wurde Herrn Weingert für eine längere Erklärung der Lage das Wort erteilt, dem alle noch anwesenden Räte aufmerksam folgten.

Kurzabriss der „Geschichte des Asyl“

Herr Weingert eröffnete damit, dass er beim 1993 geschlossenen „Asylkompromiss“ anknüpfte. Damals seien viele Asylbewerber gekommen und die vereinigte Bundesrepublik gab sich einheitliche Regeln, wie die Asylbewerber unterzubringen waren und wie diese verteilt werden sollten. In den folgenden Jahren ebbte der Zustrom allerdings ab, weshalb Kapazitäten und Personal abgebaut worden seien. Eine Kehrtwende vollzog sich etwa 2007 als der Zustrom an Asylbewerbern wieder stark zunahm. Im letzten September seien etwa 12.000 Asylbewerber deutschlandweit neu gekommen. Bayern muss nach dem „Königssteiner Schlüssel“ etwa 15.000 Menschen im Jahr aufnehmen. Davon entfallen etwa 1.700 Personen pro Jahr auf Unterfranken und davon wiederrum 6,5% (rechnerisch 110,5) auf den Landkreis Kitzingen. Die ersten Asylbewerber kämen inzwischen aus Ägypten, wo es infolge des Arabischen Frühlings und eines folgenden Militärputsches immer noch blutige Zusammenstöße gäbe. Jedoch sind die Schwerpunktströme von Asylbewerbern in der Regel in den Nachbarstaaten und zu den ehemaligen Kolonialmächten festzustellen, was Deutschland häufig entlaste. Dennoch seien Afghanen am liebsten nach Deutschland gekommen, während die Makrebstaaten Asylbewerber vor allem nach Frankreich verlieren. In relativen Zahlen gemessen an der Bevölkerung sei Deutschland nur im Mittelfeld, in absoluten Zahlen, also von der Gesamtanzahl her, sei Deutschland ein führendes Land bei der Asylgewährung.

Über die Hälfte fliegt sowieso zurück. Und da beginnen die Probleme.

Durchschnittlich erhalten nur 1,4% der Antragssteller den Status eines Asylanten. Etwa 30% erhielten Bleiberechte unter dem Schutz der Genfer Konventionen und humanitären Aspekten. Somit bekäme ohnehin mehr als die Hälfte der Asylsuchenden ein Rückflugticket. Und an diesem Punkt beginnen nach Darstellung des Regierungsbeamten die Probleme: So werden beispielsweise nicht alle Iraner mit Bleiberechten ausgestattet. Da Iran’s Regierung jedoch eine strikte No-Return-Policy praktiziere (wer einmal flieht, darf nie wieder zurück, auch nicht zu Familienbesuchen und für Rückkehrer drohen bei der Ankunft drastische Strafen), würden sich insbesondere Iranische Flüchtlinge der Rücküberführung mit Händen und Füßen wiedersetzen. Dies soll auch der Ausgangspunkt für die Flüchtlingsmärsche von Würzburg nach Berlin gewesen sein.

Bedarf im Landkreis

Nachdem der Zustrom an Personen nicht abreiße, sei die Regierung Unterfranken nun dazu gehalten, weitere Unterkünfte zu schaffen. Derzeit habe man 2400 Unterkunftsplätze, wovon 700 dezentral in Privatwohnungen lägen. Im Landkreis Kitzingen unterhalte die Regierung 2 Unterkünfte. Eine davon liege bereits in Kitzingen selbst, sie bot ursprünglich ca. 80 Personen ein Dach über dem Kopf und darf wegen der Veränderung der Vorschriften zur Unterbringung Asylsuchender nur mehr mit 50 Personen belegt werden. In Kleinlangheim gebe es eine Unterkunft, die mal für 70 Personen ausgelegt war, in welcher jedoch derzeit einige Zimmer nicht bewohnbar sind. Somit fehlen im Landkreis etwa 30-40 Unterkünfte, nächstes Jahr würde der Bedarf um noch mal 80 Unterkünfte zunehmen. Sollte es keine weiteren Sammelunterkünfte geben, so müsse man weitere dezentrale Unterkünfte erstellen.

Landkreis übernimmt „Unterhalt“ von Asylbewerbern und Aufenthaltsberechtigten

Mit einer weniger ausführlichen Ausschweifung stellte Fr. Graber für den Landkreis die Aufgaben und Kompetenzen kurz dar. So bezahle man bei der Caritas eine Hauptamtliche Stelle, welche sich um die in den beiden Heimen untergebrachten Personen kümmere. Außerdem leiste man hervorragende Unterstützung von Ehrenamtlich Aktiven, so zum Beispiel dem Arbeitskreis Asyl. Der Landkreis sei zuständig für den Unterhalt der Personen, also Essen, Trinken, Taschengeld, Hygieneartikel, Arztbesuche usw…

Feinfühlig wie eine Dampfwalze veranlasste dies den Oberbürgermeister sofort zu einer Nachfrage:

Kommt der Landkreis dann auch für Kindergarten und Krippenplätze sowie deren Ausbau auf, wenn Flüchtlingskinder die Plätze füllen?

Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, dass man nicht abschätzen könne, wie viele Familien überhaupt nach Kitzingen kämen und wie sich dann die Kompensationen für Kindergartenplätze errechnen würden.

Selbst mit Provisorien wäre die Regierung UFR zufrieden

Herr Weingert führte im weiteren Verlauf der Sitzung aus, dass die Erstaufnehmeeinrichtungen in München und Zierndorf mit einer Auslegung für 1500 Personen derzeit 2500 Personen beherbergen müssten.

Jede schnell eingerichtete Bude ist besser wie die Garagen, in denen die dort derzeit übernachten.

Stadtrat wollte vor allem Syrische Flüchtlinge

Hauptherkunftsländer der einreisenden Asylsuchenden und Flüchtlinge seien derzeit die Russische Förderation, Syrien, Äthopien sowie Afghanistan. Damit deutete der Vertreter der Regierung an, dass es für die Stadt eher weniger Einflussmöglichkeiten auf die Herkunft der Heimatlosen gäbe. Der Oberbürgermeister hakte hier nach, da alle im Rat vorliegenden Anträge auf die Aufnahme Syrischer Flüchtlinge zielten.

Herr Weingert antwortete mit einer diplomatischen Umschiffung dieses Riffes: Aus der Erfahrung in der Asylarbeit stelle es sich eher so dar, dass man auf eine gesunde Durchmischung der Herkunftsländer achte. Damit würde man ein „Überstapeln“ der Probleme mit einer singulären Nationalität oder Ethnie wie bei einem Mischwald verhindern. Auch kann man nicht nur Familien getrennt von alleinreisenden, erwachsenen männlichen oder weiblichen Personen trennen, da in vielen wenigindustrialisierten Kulturen Familienoberhäupter auch für andere Menschen Respektspersonen seien. Dies würde zum Beispiel auf junge Erwachsene maßregelnd wirken. In einer neuen Einrichtung würde man 2-3 unterschliedliche, jedoch nicht miteinander verfeindete Nationalitäten / Ethnien unterbringen. Aber letztendlich, so Weingert, könne man ja auch bei deutschen Nachbarn oder Mietern nicht vorher wissen, wie diese ticken würden.

Was weder Herr Weingert noch sonst wer im Saal äußerte: Die Beschränkung der Anträge auf die syrische Nationalität stellt auch eine Form der Diskriminierung dar. Allein, dass es keiner der Räte anzumerken versuchte, lässt die berechtigte Frage zu, ob es in diesem Stadtrat Konsens ist, dass Syrer gegenüber anderen Menschen mit gleich schweren Schicksalen und Traumata vorgezogen werden sollten. In einem Europa, in dem Grenzen ohne Personenkontrollen überquert werden können, ist eigentlich kein Platz für (Lokal-)Politiker, die humanitäre Veranwortung nur mit der Koppelung an eine bestimmte Nationalität übernehmen wollen.

Wutausbruch einer übergangenen Integrationsreferentin

Nicht besonders viel Spaß verstand die Integrationsreferentin der Stadt, Frau Glos (SPD). Sie monierte in einem scharfen und zuweilen auch aggresiven Ton, dass all diese Informationen im Stadtrat viel zu lange gefehlt hätten. Da sie so sehr außer sich war, war es für den Rest des Rates und die Zuhörer schwer, zu verstehen, worauf Sie hinaus wollte. Mindestens eine Vorahnung hatte aber der Oberbürgermeister, welcher Frau Glos anwies, jetzt kein Fass aufzumachen. Doch das brachte die Frau erst so recht in Fahrt, denn alles sei mittlerweile auf den Weg gebracht. Und wann und wie hätte der OB denn je geplant, sie ins Boot zu holen? Ob der OB eventuell schon irgendwann mal Kontakt zu den Ehrenamtlichen gehabt hätte und wie er rechtfertige, auch den Integrationsbeirat zu übergehen. Es gäbe ein „Gut gemeintes Allerlei aus Anträgen“, aber was richtig ist, fehle aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des OB (warum sie jedoch keinen „richtigen“ Antrag als Stadträtin stellte, hatte sie wohl in der Rage vergessen darzulegen). Es müssten die Bürgermeister vom Landkreis ins Boot geholt werden.  Und dann müsse der ganze Prozess nochmal von vorne begonnen werden. Frau Glos plädierte dann am Ende Ihrer Rage für „zentrale Lager“, denn es gehe doch um Menschen.

Der Oberbürgermeister war nun seinerseits in Fahrt gekommen und musste sich zu dem Vorgebrachten äußern: Die Stadt habe sowieso keine Kompetenz der Entscheidung – insbesondere dann nicht, wenn ein Privater seine Immobilien an die Regierung von Unterfranken zur Unterbringung von Asylbewerbern vermiete. Der Innopark hätte hier bereits ein Angebot abgegeben und dann später wieder zurückgezogen, worauf ein Kitzinger Bürger, dem der Corlette Circle gehöre, zugesagt habe. Außerdem habe niemand in einer Fraktionsvorsitzendensitzung im August einem Asylbewerberheim widersprochen, weshalb er Zustimmung folgerte und diese dem Eigentümer mitteilte. Das kein Widerspruch nicht automatisch eine Zustimmung bedeutet, sollte einem hauptberuflichem Oberbürgermeister so weit klar sein und dürfte hier dann der Kern dieses Konfliktes sein. Einen weiteren Höhepunkt erreichte diese Auseinandersetzung noch, als der Oberbürgermeister seiner ehrenamtlichen Integrationsreferentin an den Kopf warf:

Was Sie in Ihrer Freizeit tun ist mir egal.

Beendet wurde der Zwiestreit durch Herrn Böhm (proKT), der plötzlich auf die Idee kam, Frau Glos vorzuwerfen, sie betreibe Wahlkampf – und darum bat, diesen der Ernstigkeit des Themas und der Humanität wegen draußen zu belasssen.

Und noch mehr Kompetenzgepampe

Herr Christof knüpfte daran an und versteckte in der Frage, ob die Regierung von Unterfranken unbedingt ein OK der Stadt Kitzingen brauche, um private Gebäude anzumieten; im Unterton ein: „Herr Weingert, was wollen Sie hier und warum verschwenden Sie unsere Zeit?“. Herr Weingert antwortete erneut recht diplomatisch, dass er nicht mit dem Brecheisen gegen die Stadt und die in der Stadt bestehenden Planungen anarbeiten will. Wenn man die Bürger nicht mitnehme, hätten braune Bewegungen schnell politisches Momentum. Die Regierung von Unterfranken sei dazu nicht verpflichtet, setze aber auf Kooperation. Doch Herr Christof ließ nicht locker und fragte nach den rechtlichen Grundlagen, auf welchen der Beschluss basieren solle. Dies wurde damit beantwortet, dass es keine planungsrechtlichen Folgen habe. Daraufhin musste nun eine unsäglich dumme Frage gestellt werden:

Und wenn Kitzingen das nicht will? Fahren die Leute dann wieder heim?

Ausgesprochenes Ziel der Asylpolitik: Keine Integration

Frau Schmidt von der ödp führte aus, dass Sie sich mehr Integration wünschen würde. Sie forderte, dass die Asylbewerber auch dort leben sollen, wo „normale“ Menschen leben würden. Der Vertreter der Regierung rechtfertigte die Planung weiterer Sammelunterkünfte damit, dass es insbesondere im ersten Aufenthaltsjahr besonders sinnvoll sei, Personen in Sammelunterkünften unterzubringen. Jedoch tun sich Personen, welche man integriere, besonders schwer, wieder zu gehen. Integration wecke Hoffnungen auf ein dauerhaftes Leben in Deutschland, „und diese müssten beim Vollzug des Asylrechts enttäuscht werden“, so der Beamte in trockener Behördensprache.

Es sei daher ausgesprochenes Ziel der Asylpolitik, keine Integration zu fördern.

Somit wurde die Frage gestellt, was denn eine Gemeinschaftsunterkunft definiere und wie viele Personen nötig seien. Der Beamte antwortete recht präzise, dass eine Gemeinschaftsunterkunft mindestens staatliches Personal haben müsse, was wiederum die Quartierung von 50 Personen vorraussetze. Jedoch gebe es auch Teilgemeinschaftsunterkünfte, welche auch kleiner seien können. Außerdem können Gemeinschaftsunterkünfte aus mehreren Teilgemeinschaftsunterkünften bestehen.

Was für ein Mensch bist du? Flüchtling oder Asylbewerber?

Als die CSU aus einem Flyer der Staatregierung zitierte,

Flüchtlinge sind nicht verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu Wohnen

musste der Beamte anhand von Gesetzen Flüchtlinge und Asylbewerber auseinander dividieren. So seien die in Kitzingen erwünschten Syrer durch den Bürgerkrieg derzeit automatisch Flüchtlinge. Diese stünden unter der Verantwortung der UNHCR und würden in sogenannten Übergangswohnheimen einquartiert. Übergangswohnheime wurden für Spätaussiedler errichtet – das nächste dieser Heime steht in Schweinfurth.

Die aufkommende Frage, wie man nun Syrern helfen könne, war sehr rasch beantwortet:

Asylbewerber kommen nicht aus Syrien. Aus Syrien kommen Kontingentflüchtlinge.

Herr Weingert und Frau Graber rechneten vor, dass bei 5000 Kontingentflüchtlingen für ganz Deutschland in Kitzingen nicht mehr viel übrig bleiben würde und somit an dieser Stelle keine Hilfe benötigt würde. Daraufhin zog Herr Christof „das Syrische“ aus seinem Antragstext zurück. Es gleicht wohl einem Schildbürgerstreich, dass die rechtlich fixierte Unterscheidung der Motivation (Flucht / Asyl) den Stadtrat erst davon abbringen konnte, eine auf Nationale Identitäten eingeschränkte Asylbefürwortung zu beschließen.

Persönliche Erfahrung mit Massenunterkünften

Frau Wachter merkte an, dass ihr nach dem Krieg die Massenunterkünfte sehr geholfen hätten und sie eigentlich diese Form der Unterbringung befürworte. Mit dem Schlusssatz, dass sie ja nicht wisse, wie man heute mit solchen Menschen korrekt umgehen solle, stieß sie jedoch ihre Argumentation wieder komplett um.

Gemeinschaftsantrag zum „Premium“-Asyl

Die Befürworter des Gemeinschaftsantrags von CSU / ödp / SPD verwahrten sich strikt dagegen, dass Sie gegen das Asylbewerberheim seien. Sie befürworten stattdessen die Unterbringung von Asylbewerbern in unserer gesellschaftlichen Mitte. Eine „Massenunterkunft“ im Corlette Circle mit 150 Leuten würden Sie ablehnen. Rhetorisch geschickt wurde Herr Weingert aufgegriffen, dass wenn er eine Unterkunft mit 80 Personen als groß bezeichne, eine Unterkunft mit 150 Personen er ja als gigantisch bezeichnen müsse. Und weil man die Bevölkerung mitnehmen müsse, sollte man Längerbleibende mit Asylstatus dezentral unterbringen statt in Massenunterkünften. Außerdem sei die gute Intention des anderen Antrags ja erkennbar, aber man dürfe sich beim Retten auch nicht übernehmen.

Nach diesem Plädoyer für kleine Unterkünfte fiel der Oberbürgermeister erneut durch seine Unsensibilität auf:

Ist eine Einrichtung mit 30 Personen überhaupt wirtschaftlich?

was Herr Weingert diplomatisch weder verneinte noch bejahte, jedoch eine „positivere Wirtschaftlichkeit“ der größeren Einrichtungen betonte.

Statements der Fraktionen

Die Pladoyers der Fraktionen fielen alle gemeinhin Asylbejahend aus. Allerdings mit der Unterscheidung, welche Variante von Asylbewerberheim man sich im Corlette Circle wünsche: Die Vorstellungen divergierten zwischen bis zu 150 Personen und maximal 30 Personen, bei Unterbringung einer weiteren unbestimmten Zahl an Personen in der Stadt „unter den Leuten“.

Abstimmung

Der Antrag, bis zu 150 Personen im Corlette Circle zu beheimaten, scheiterte knapp mit 15:15 Stimmen. Somit wurde der Antrag von CSU / ödp / SPD angenommen, nur bis zu 30 Personen im Corlette Circle aufzunehmen.

Komische Schlussbemerkung des Regierungsvertreters

Nachdem diese Entscheidung anscheinend dem Regierungsbeamten nicht so sehr schmeckte, bedankte er sich dennoch brav bei den Räten für die Zustimmung für eine weitere Gemeinschaftsunterkunft in Kitzingen. In einem verbindlichen Ton kündigte er an:

Dann kommen wir nächste Woche wieder und vielleicht haben sich die Mehrheitsverhältnisse dann geändert.

Wie auch immer man diese Ankündigung wertet, sie zeugt entweder davon, dass die Regierung von Unterfranken den Stadtrat sowieso nicht ernst nimmt oder das Votum der Gemeinderäte nicht so ganz akzeptiert.