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Planungsleistungen für den Schulausbau in der Siedlung müssen plötzlich doch ausgeschrieben werden

Eigentlich ist der Auftrag für die Planung beschlossene Sache: Doch plötzlich muss der Schulausbau der Grund- und Mittelschule in der Siedlung in die Ausschreibung. Scheidende und bereits verabschiedete Stadtratsmitglieder sprechen dazu ihre „letzten Worte“.

Nach der mehr oder weniger feierlichen Entlassung der scheidenden Stadtratsmitglieder geht es noch ein letztes Mal in der alten Besetzung richtig zur Sache: Denn der Stadtratsbeschluss, der bereits die Planungsleistungen vergibt, muss widerrufen werden.

Bei den Stadtratsmitgliedern stößt das auf keine Gegenliebe, auch wenn sie die „formaljuristische Spitzfindigkeit“ in der Sache durchaus verstehen. Aber Verständnis dafür schlägt Herrn Graumann, Bauamtsleiter, definitiv nicht entgegen.

So geht es gleich aus der CSU-Fraktion los:

Den Auftrag haben wir zumindest moralisch vergeben. So agiert man in der Geschäftswelt nicht!

Auf diesen Angriff antwortet der Bauamtsleiter noch sehr gelassen: Ein Stadtratsbeschluss sei ja noch keine Auftragsvergabe. Doch damit ist das Thema aus Sicht der CSU noch nicht fertig: Es gäbe auch einen gewissen „Vertrauensschutz“. Doch so wie das abgelaufen sei, stehe Kitzingen nun in der „Bredouille“.

Auch Frau Gloß (SPD) ist wenig angetan von der Situation:

Der Schwellenwert für das VOF-Verfahren liegt ungefähr bei 3 Millionen Euro. Aber schon in der Beschlussvorlage stehen 4,4 Mio. Euro drin. Also hätten wir das gleich so händeln müssen.

Frau Gloß gibt sich dann enttäuscht darüber, dass die Baumaßnahme wegen der hierdurch bedingten Stagnation am Baufortschritt den Abschluss frühestens auf 2016 um etwa ein Jahr verschieben werden. Auch Herr Graumann bestätigt daraufhin diese Verzögerung. Aber die Verantwortung für die Verzögerung lehnt er ab: Es sei zuerst mit der unterfränkischen Bezirksregierung abgestimmt gewesen, dass die Vergabe ohne Ausschreibung erfolgen könne. Da dann aber die Kosten gestiegen seien, habe die unterfränkische Bezirksregierung die Ausschreibung für die Fördergelder erzwungen.

Der scheidende Stadtrat Schmitt (UKP) findet das nicht so lustig. Die Grenze für die Ausschreibung von Planungsleistungen liege um die 200.000 Euro. Doch Planungsleistungen machen erfahrungsgemäß etwa 10 % der Baukosten aus, somit müsse man ab 2 Mio. Euro zwingend die Ausschreibung durchführen.

Da kann sich auch die Bezirksregierung nicht einfach so herumdrücken.

Er habe damals im Stadtrat dagegen gestimmt, ohne VOF-Verfahren (= Ausschreibung der Planungsleistungen) den Auftrag zu vergeben. Jeder solle sich dieser Worte erinnern. Seinen Redebeitrag schließt er auch damit ab:

Das sind meine Abschiedsworte.

Frau Dr. Endres-Paul (SPD) fragt, ob denn wenigstens diese Situation dem beauftragten Planungsbüro mitgeteilt wurde, was Herr Graumann bejaht.

Herr Moser (CSU) wird nun etwas direkter:

Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich? Ist das die Sache des Bauamtes oder der Bezirksregierung?

Der Bauamtsleiter eiert darauf hin mit bereits bekannten Worthülsen herum und verteidigt sich gegen die letzten Worte vom Stadtrat Schmitt:

Das ist kein Augen zu und durch, wie Herr Schmitt unterstellt. Mit dem Beschluss zum Hort war es einfach nicht mehr ohne VOF-Verfahren möglich.

Er begründet diese Behauptung damit, dass der Hort kein Einzelprojekt sei, sondern alle Bauphasen zu einem Gesamtprojekt würden. Das sei im Rahmen eines Meetings mit der Bezirksregierung so besprochen worden. Doch diese Antwort stellt den Stadtrat Moser nicht zufrieden und somit kommt eine halb erstaunte und halb bissige Rückfrage:

Wenn ich Sie richtig verstehe, kommunizieren Sie über solche Projekte also mit der Bezirksregierung nur alle halbe Jahr?

Über das akustische Unverständnis dieser Rückfrage schafft sich Herr Graumann dann einen Weg aus der rethorischen Zwickmühle Mosers.

Auch die scheidende Stadträtin Richter hat kein Verständnis dafür, dass ein früherer Beschluss nichtig wird. Sie hakt an einer anderen Stelle ein:

Wenn Sie sagen, es sei Ihnen bewusst gewesen, woher kommt dann diese Beschlussvorlage?

Daraufhin wiederholt Herr Graumann, dass die Bezirksregierung es erzwungen habe, jetzt die Ausschreibung zu machen.

Zwanzig zu zehn wird es dann zur Kenntnis genommen.

Doch Frau Gloß stellt danach noch einen Antrag: Sie will einen neuen Zeitplan vorgelegt bekommen. Herr Graumann erklärt sich bereit, den dem Protokoll dann beizufügen – aber er könne es auch so schon grob erzählen: Der Hort werde nicht vor Ende 2015 gebaut.

Frau Wallrapp will dann wissen, ob das Planungsbüro eventuell Schadensersatzansprüche wegen der Panne geltend machen könne. Denn das Projekt sei ja so grob schon „in die hohle Hand versprochen“ worden. Die Mitarbeiterin der Stadt, Frau Schmöker, will das nicht komplett ausschließen:

Es ist zwar kein Vertrag eingegangen worden, aber es gibt auch sogenannte ‚vorvertragliche Schuldverhältnisse‘. Das muss man dann im Einzelnen prüfen, falls es dazu kommt.