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Rechtsaufsicht soll Besetzung des Quartiersmanagements prüfen

Eine Kitzinger Stadtratsfraktion hat sich an das Landratsamt gewendet, damit die Rechtsaufsicht den Stadtratsbeschluss vom 21.5. prüft. Hier war ein/e neue/r Quartiersmanager/In für die Siedlung bestellt worden.

Raik Berger, bis vor kurzem Quartiersmanager der Stadt Kitzingen, hatte sein Dienstverhältnis beendet. In einer geschlossenen Personalratssitzung kam es dann zum Eklat, ödp-Stadträtin Andrea Schmidt legte ihr Amt als Referentin für das Projekt „Soziale Stadt“ nieder. In der letzten Stadtratssitzung am 25.6.15 wurde dann Stadträtin Bianca Tröge, ebenfalls ödp, zur neuen Referentin für die „Soziale Stadt“ bestellt.

So weit, was allgemein öffentlich verfügbar und bekannt ist. Aus der Beschwerde an die Rechtsaufsicht geht aber hervor, was sich wirklich abgespielt hat. So soll eine fachlich nicht ausreichend qualifizierte Bewerber/In für eine gänzlich andere Position, im Personalrat kurzfristig für die Stelle als Quartiermanager/In verpflichtet worden sein; jedoch ohne dies zu beschließen. In der folgenden Stadtratssitzung am 21.5. habe Oberbürgermeister Müller das Thema zu kurzfristig auf die Tagesordnung gehoben – jedoch ohne dazu einzuladen und den Stadtrat zu informieren. Somit fehlten den Stadträten nicht nur Unterlagen, sondern Oberbürgermeister Müller soll dann die Verpflichtung im Personalrat als Beschluss dargestellt und somit den Stadtrat über die Sitzung im Personalrat getäuscht haben.

Im Schreiben an die Rechtsaufsicht liest sich das wie folgt:

Aufgrund der Kündigung eines Dienstverhältnisses bestand die Notwendigkeit der Nachbesetzung der Stelle für den Quartiermanager im Stadtteil Siedlung, die gegenwärtig bei der Kitzinger Bau Gmbh angesiedelt, aber fachlich dem Kitzinger Bauamt unterstellt ist.
In einer vorangegangen Personalausschusssitzung wurde die Besetzung der Stelle einer/s Stadtplaners/in behandelt.

Da die Stellenvakanz des/r Quartiermanagers/in im Raum stand, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen eine der nicht zur Anstellung für die Position als [Städteplaner/In erschienenen Personen zu (edit: Identitätsmerkmal entfernt)] befragen, ob sie bereit wäre die Position der [Quartiersmanager/In (edit: Identitätsmerkmal entfernt)] zu übernehmen. Es wurde informell diskutiert ohne eine Abstimmung herbeizuführen.
Im Anschluss an diese Sitzung wurde seitens der Referentin für die Soziale Stadt zusammen mit einer Jugendpflegerin ein Gespräch mit der möglichen Aspirantin geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, dass der Verwaltung zugestellt wurde. Aus fachlicher Sicht wurde darin die Eignung nicht bestätigt.

In der Stadtratssitzung am 21.5.2015 befand sich diese Thematik nicht auf der Tagesordnung, noch wurde sie durch eine Tischvorlage erläutert, geschweige denn durch einen schriftlichen Beschlussentwurf die Einstellung durch die Verwaltung auf die Tagesordnung zwecks Abstimmung genommen.
Dagegen legte [mindestens eine Fraktion] Protest ein, [da die Angehörigen dieser Fraktion davon ausgingen], dass dieses Vorgehen der Rechtmäßigkeit entbehrt. Diesem Protest wurde nicht stattgegeben und die Behandlung der Thematik fortgesetzt.
Ohne jegliche Unterlagen, ohne Vorlage des oben angeführten Protokolls sollte nun eine Abstimmung über die Anstellung erfolgen.

Die Intervention, dass nahezu keiner der Stadträte [diese Person] kennt, noch jemals Gelegenheit bestand [die Person] grundsätzlich und zur Eignung befragen zu können, wurde vom OB brüsk abgetan. Man verwies auf einen imaginären Beschluss im Personalausschuss der – siehe oben – nachweislich nie getätigt wurde.
Der OB bestand auf einer Abstimmung, obwohl die Angelegenheit nach § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates weder dringlich und zudem die Anwesenheit sämtlicher Stadträte gemäß § 26 Abs. 2 nicht gegeben war.

[Edits: Identitäten entfernt]

Aufgrund dieser Beschreibung des Vorgehens, erbittet sich der Beschwerdeführer folgende Prüfungen von der Rechtsaufsicht:

Wir bitten zu prüfen, inwieweit der OB mit der Durchführung dieser Abstimmung zum Zweck der Einstellung [einer Quartiersmanager/In] die Festsetzung der GO umfassend beachtet hat.

Ferner ist zu prüfen, ob bei der Einstellung [einer Quartiermanager/In] auch fachliche Qualifikation und Eignungsmerkmale berücksichtigt werden sollten und ob die offensichtlich fachfremden Tätigkeitsbereiche (für die sich [die Person] originär bewarb) unberücksichtig bleiben können und durch ein solches unprofessionelles >vereinfachtes Verfahren< unter Hintanstellung aller üblichen Ausschreibungsverfahren besetzt werden kann.

[Edits: Identitäten entfernt]

Der Beschwerdeführer kommentiert dieses Vorgehen der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters wie folgt:

Wenn diese Art der vorsätzlichen und konsequenten Nichtachtung des Informationsrechtes einerseits, sowie der Informationspflicht von Mandatsträgern andererseits, in dieser Art betrieben wird, dann kann keine verantwortliche kommunalpolitische Entscheidung mehr getroffen werden.

[…]

Der eher dreiste Hinweis, dass wir, wenn wir mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein sollten, doch dagegen stimmen könnten, untergräbt die Festlegungen einer immer weniger beachteten Geschäftsordnung des Stadtrates und führt diese letztlich ad absurdum.

In der Folge sollen jetzt die Mitglieder des Aufsichtsrates der kommunalen Bau Gmbh in Form eines Umlaufbeschlusses ihr Votum zwecks Anstellung dieser Person abgeben, ohne die Chance gehabt zu haben [diese Person] jemals zu Gesicht zu bekommen.
Mit solchen dubiosen Verwaltungshandlungen (- auf den verschiedensten Ebenen -) wird deutlich, dass inzwischen die verbrieften Rechte der Mandatsträger nur noch auf dem Papier bestehen.

[Edits: Identitäten entfernt]