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Warum bei den Marshall Heights Bestandsschutz bestehen müsste

Der neue Marshall-Heights-Eigentümer Wittmann kämpft in seinem Konzept, in den Marshall Heights, erstmal nichts abzureißen. Seiner Auffassung nach besteht für die gesamte Anlage Bestandsschutz. Doch wie argumentiert er diesen?

In seinem Schreiben, in dem Wittmann das Konzept für die Entwicklung der Marshall Heights vorlegt, geht er nach der Ausführung hinsichtlich seiner Planungen auch darauf ein, warum er glaubt, dass immer noch Bestandsschutz besteht.

Zuerst argumentiert er jedoch mit dem „Wohnraumkonzept 2030 der Stadt Kitzingen“, einer Expertise, die als langfristiger Handlungsleistfaden gedacht ist und von der Stadt selbst beauftragt wurde. Bei dem Treffen mit dem Oberbürgermeister Müller, hatte dieser ihm das Konzept zur Einbeziehung in seine Planungen und Überlegungen überlassen.

Stadteigenes Wohnraumkonzept fordert selbst die vollständige Entwicklung der Marshall Heights

Herr Wittmann schreibt, dass die vollständige Entwicklung der Maschall Heights selbst von den Stadteigenen Gutachtern gefordert worden ist. Dabei bezieht er sich auf das „Wohnraumkonzept 2030 der Stadt Kitzingen“, seine Planungen laufen dem Konzept nicht zuwieder, sondern entsprächen dem Konzept in allen Punkten:

„Bei der Ausweisung neuer Einfamilienhausgebiete sollten Konversionsflächen allgemein – u.a. auch die Marshall Heights – im Sinne des Flächensparens vorrangig entwickelt werden.“

Damit steht der Beschluss des Stadtrates vom 14.11.2013, über die Hälfte der Marshall Heights zu renaturieren, im Wiederspruch mit den Expertenempfehlungen des Wohnraumkonzeptes, welche sich die Stadt zuvor einkaufte und als langfristigen Leitfaden für ihr Handeln und Ihre Entwicklung benutzen wollte.

Eigenheime für junge Familien Konzept Wittmann
Eigenheime für junge Familien Konzept Wittmann

Beim Bestandsschutz ist die Stadt selbst inkonsequent – Liegt ein „Ermessensmissbrauch“ vor?

Ab dem Ende der zweiten Seite seines Schreiben geht Herr Wittmann klar auf den von der Stadt bestrittenen Bestandsschutz ein und legt seine Auffassung dar. Gleich zu Beginn zitiert er die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz, in der auch die Bayerische Oberste Baubehörde vertreten ist. Außerdem hat sich auch die Regierung von Unterfranken und das Bay. Staatsministerium des Inneren dieser Auffassung angeschlossen:

„Wenn eine bisher von Militärangehörigen genutzte Wohnanlage außerhalb eines eigentlichen Kasernengeländes (Housing Area) nunmehr der Allgemeinheit zu Wohnzwecken offen steht, ändert sich an der Nutzung „Wohnen“ nichts.“

Und auch die Stadt scheint sich ihre Rechtsansichten immer so zu biegen, wie sie es gerade braucht:

„Wenn die Stadt nunmehr den Bestandsschutz für Wohnungen in den Marshall Heights verneint, so wiederspricht sie ihrer, in Sachen Corlette Circle vertretenen Auffassung, dass hinsichtlich einer Wohnungsnutzung der Bestandsschutz weiterhin besteht.“

Nach der Auflistung und Zitierung weiterer Schreiben und Genehmigungen bezüglich des Corlette Circle fasst Wittmann klar zusammen:

„Hiermit stellt die Stadt als Baugenehmigungsbehörde und grundsätzliche Inhaberin der Planungshoheit ausdrücklich fest, dass bei Corlette Circle hinsichtlich Wohnen Bestandsschutz besteht. Obwohl bei Corlette Circle und Marshall Heights die gleiche Sach- und Rechtslage gegeben ist – die Wohnungen waren bis zu deren Abzug ausschließlich von Angehörigen der US-Streitkräfte genutzt – hält die Stadt einmal den Bestandsschutz für gegeben zum anderen Mal lehnt sie diesen ab. Ein solches Verhalten ist ermessensmissbräuchlich und wiederspricht jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen.“

In einem weiteren Absatz beschreibt Herr Wittmann auch noch, dass die Stadt die Ansicht des Bestandsschutzes bereits selbst aktiv gelebt hätte: So war die Dr.-Paul-Eber-Schule während ihres Umbau eine Zeit lang in den Marshall Heights untergebracht. Auch die Sonderschule nutzte diese Räume bereits. Und dann sei da ja noch der Kindergarten bzw. Hort in den Marshall Heights, dessen Nutzungsvertrag vor kurzem erst verlängert worden sei.

„Ohne den von der Stadtratsmehrheit zwar abgelehnten, meiner Meinung nach aber bestehenden Bestandsschutz, wäre diese Nutzung baurechtswidrig und als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.“

Da die Stadt kein Interesse daran haben wird, den Hort von heute auf morgen zu schließen, wird sie einen gewissen Bestandsschutz Herrm Wittmann zugestehen müssen. Unabhängig der politischen Auffassung der Stadtratsmitglieder. Wenn der SPD-Ortsverband fordert, Rücklagen für einen Rechtsstreit über den Bestandsschutz des Geländes zu bilden, zeigt dies bereits, wie wackelig die eher politische Position der Stadt, dass kein Bestandsschutz bestündet, ist.

Alle Beiträge zum Thema “Marshall Heights” finden sie hier.