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Neue Episode im „Eselsberger Sonderbaurecht“

Ein Tagesordnungspunkt, den der Oberbürgermeister bereits damit eröffnet, dass er ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht habe und diese aber bereits abgewiesen wurde, klingt wie der Anfang eines Politkrimis. Und der so aufgerufene Antrag der UKP zum Bebauungsplan 60 war auch entsprechend kontrovers.

Herr Schmidt beantragte für die UKP, dass der Bebauungsplan 60 aufgehoben wird, da dieser mit seiner Kleingartenanlagenplanung deutlich überholt sei. Es gäbe deswegen üble Nachbarkeitsstreitereien und ähnliches am Eselsberg. Diesen Bebauungsplan aufzuheben würde den Eselsberg befrieden.

Auschnitt aus Bebauungsplan 60 - "Eselsberg Süd"
Geplante, aber mangels Nachfrage nie entstandene Kleingartenanlage des Bebauungsplan 60.

Daraufhin meldete sich Herr Weiglein (CSU) und zitierte zuallererst das Landratsamt Kitzingen, welches festgestellt hatte, dass es keine neue Lage am Eselsberg gäbe, die die Neufassung eines Bebauungsplans nötig machen würde. Danach fesselte er die Stadträte mit seiner Rekapitulierung der Geschichte am Eselsberg: Die Stadt Kitzingen sei damals der Eigentümer der betroffenen Flächen gewesen. Doch da sich keine Interessenten für die geplante Kleingartenanlage finden ließen, wurden die Grundstücke verkauft. Die Verkaufsverträge enthielten die Verpflichtung, keine Bebauung zu erstellen, die über den Bebauungsplan hinausging. Laut Bebauungsplan seien auf einem der Grundstückte 35 m² Versiegelung zulässig gewesen – erstellt wurden jedoch 198m², darunter große Terrassen, ein Swimmingpool und ein Gartenhaus. Folglich kam es zum „Vollzug“ des Bebauungsplans (also einem Verfahren zur Herstellung der beplanten Bebauung, hier gleichbedeutend mit einem Abriss) -jedoch wurde der Vollzug in ein ruhendes Verfahren gewandelt, als ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans angekündigt wurde. Ein Stattgeben dieses Versuchs der nachträglichen „Legalisierung“ der Bebauungsübertretung – so damals die einhellige Meinung im Stadtrat – hätte Kitzingen wegen potenziellen Nachahmern vor große Probleme stellen können. Denn der Stadtrat lasse sich nicht durch bauliche Maßnahmen zu Entscheidungen drängen. Er finde diesen erneuten Versuch der UKP, diesen „eklatanten Verstoß gegen das Baurecht“ zu heilen nicht des Zustimmens wert.

Herr Pauluhn (ödp) kritisierte vor allem, dass jetzt dieser Antrag wieder aufgerufen worden sei. Denn wenn der Stadtrat immer wieder erneut um die gleichen Bauanträge abstimmen müsse, dann gehe in Kitzingen selbst nichts voran. Er bezweifelte, dass es ein städtebauliches Interesse an dieser Privatterrasse und dem Privatpool gäbe und bestätigte Herrn Weiglein darin, dass jeder Bauwerber die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten habe.

Herr Schmidt (UKP) fühlte sich jetzt nun etwas falsch verstanden: Ihm ginge es nicht um dieses einzelne Projekt. Man müsse sich generell von dieser Kleingärtenbebauung trennen. Außerdem keifte er in Richtung Pauluhn, dass ein Bauamtsleiter [Anmerkung der Redaktion: Der Stadtrat Pauluhn ist beruflich in einer anderen Gemeinde Bauamtsleiter] doch bitte unterscheiden können sollte, was Schwarzbauten seien. Dieser Bereich sei ein beplanter Innenbereich und kein Außenbereich. Herrn Weiglein warf er an den Kopf, dass dieser doch nur bitter nachtragend wegen seiner abgeschmetterten CSU-Eingaben sei. Ihm ginge es doch nur darum, dass der Bebauungsplan 60 gar nicht mehr den Tatsachen entspräche – ihm zu unterstellen, dass er sogar eine Wohnbebauung ermöglichen wolle seien „Fantasiegerüchte“.

Der erste Bürgermeister Christof (KiK) sah die Verantwortung vor allem bei der Verwaltung: Diese habe in der Sache den Stadtrat einseitig informiert. Und dass es keine schriftlichen Gesprächsprotokolle mit Bürgern gäbe, hätte das gerichtliche Verfahren um den Vollzug des Bebauungsplans ja gerade so sehr kompliziert gemacht. Er sehe es grundsätzlich so, dass jemand, der vorsätzlich das Baurecht breche, zur Rechenschaft gezogen werden müsse. Jedoch dürften Fehler in der Verwaltung nicht zu Lasten des Bürgers gehen.

Das reizte nun den Oberbürgermeister: Ein kleines Wortgefecht um die getroffenen Aussagen im Gerichtsverfahren entbrannte.

Frau Wallrapp (FW) resümierte, dass viele der Grundstücke eingetauscht wurden, um die Nordtangente zu bauen. Gerade deswegen gäbe es jetzt erst diese Situation. Außerdem wurde im Stadtrat nur ein Gerätehaus beschlossen – im Notarvertrag kam plötzlich ein Gartenhaus hinzu. Es gäbe ja auch die Option der Nachzahlung bei späterer Bebauung.

„Bis repetita non placent.“

Frau Kahn (SPD) begann mit dem lateinischen Sprichwort „Wiederholungen gefallen nicht“ ihre kurze Ausführung. Es habe sich seit 2011 nichts geändert. Und es gäbe gewisse Ähnlichkeiten mit einem Projekt im Fuchsgraben.

Herr Schmidt wurde nun ärgerlich: Mit Begriffen wie „Schwarzbau“ täte man den Leuten nichts Gutes! Außerdem griff er nun Herrn Weiglein direkt an:

„Schon klar, wohin das führt, wenn man solche Begriffe verwendet: Zu Ihrem CSU-Freund und Nachbar, der mit anonymen und pseudoanonymen Aktionen sein Unheil treibt!“

Danach herrschte entsprechend Trubel im Saal – Herr Müller versuchte wieder alle einzufangen. Dr. Endres-Paul (SPD) entfuhr aber, dass damit ja demaskiert sei, worum es im Kern der Sache eigentlich ginge: Einen schweren Eingriff in dieses laufende Verfahren vorzunehmen!

Der Antrag wurde danach abgestimmt und 14:14 abgelehnt. [Anmerkung der Redaktion: Ein Stimmengleichstand wird in der Geschäftsordnung des Stadtrats wie eine Ablehnung behandelt.]

Nach der Abstimmung fragte Frau Wallrapp den OB Müller, ob überhaupt und wenn ja wann die Erschließungskosten an die neuen Grundeigentümer umgelegt würden. Eine klare Antwort gab es nicht.