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Neue Räumordnung – aber keine großen Änderungen

Am vergangenen Donnerstag beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Neuerlass einer altbekannten Verordnung.

Die Räumordnung – welche zum Beispiel festlegt, dass Besitzer vor ihrem Haus den Gehweg zu räumen haben – wurde neu erlassen. Doch große Änderungen gibt es nicht – lediglich das Straßenverzeichnis wurde aktualisiert.

Die Verwaltung trug vor, der Neuerlass sei beinahe zwingend, denn Verordnungen können nur über einen gewissen Zeitraum gelten. Nun wäre – mitten im Winter – die Räumordnung zum 7.2.14 ausgelaufen. Damit hätte die Stadt alle Straßen räumen müssen. Auch wenn diesen Winter noch kein Schnee gefallen sei, wolle man dieses Risiko doch nicht eingehen. Um keine großen Debatten aufkommen zu lassen, habe man auch lediglich kleinere Änderungen vorgenommen – zum Beispiel das Straßenverzeichnis auf den aktuellen Stand gebracht.

Dem Straßenverzeichniss kann man entnehmen, ob man an einer verkehrsstarken oder nicht verkehrsstarken Straße wohne. Dies ist mit einem „X“ neben dem Straßennahmen gekennzeichnet. An verkehrsstarken Straßen muss lediglich der Gehweg geräumt werden – an allen anderen Straßen muss bis zur Straßenmitte geräumt werden.

Dennoch kam einige Diskussion auf, als die Frage gestellt wurde, ob man nun auch eine Straße räumen müsse, wenn zwischen Haus und Gehweg die Stadt eine Grünfläche besitze. Die für die Verwaltung sprechende Justiziarin der Stadt argumentierte, dass sich dies aus der „Anwendung der Verordnung ergäbe“ – einige Stadtratsmitglieder fanden diese Ansage aber aus Sicht des Bürgers wenig hilfreich. Nach einigem Hin und Her einigte man sich, dass Bürger, die sich unsicher seien, sich an das Fachgebiet 31 wenden sollen – und dass in dem stadteigenen Ankündigungsblättchen „Falter“ die möglichen Streitfälle der „Anwendung“ dieser Verordnung dargestellt und erklärt würden. Aus der SPD-Fraktion wurde dann noch angeregt, für diejenigen, welche diesen Verpflichtungen nicht nachkommen können, noch ein Dienstleisterverzeichnis im „Falter“ anzuhängen.

Herr Popp aus der KiK-Fraktion fragte nach, ob die nach § 13 angekündigten 1.000 € Strafe bei Nichterfüllung der Räumpflicht bereits einmal verhängt worden seien – was der Oberbürgermeister Müller verneinte.

Die neue bzw. Neuauflage der alten Verordnung wurde einstimmig angenommen. Es ändert sich also nichts.