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Entwicklung der Marshall Heights

Pressemitteilung der KIK-Fraktion zu den MARSHALL HEIGHTS in Kitzingen

Nachdem bereits am 18. Juni  die Bereitschaft zur gemeinsamen Entwicklung der Marshall Heights seitens der Stadt Kitzingen und dem Objektentwickler Wittmann in einer öffentlichen Stadtratssitzung publikumswirksam demonstriert wurde, aber darüber hinaus keine erkennbare Fortschritte erzielt wurden, sieht sich die KIK-Fraktion veranlasst eine erneute Initiative zu starten. Damit soll in der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause 2015 die Möglichkeit genutzt werden, die Weichen für eine konkrete Entwicklung eines Teilabschnittes I zu stellen.

Die Erwartungen der Bürger Kitzingens, aber auch die der zahlreich vorhandenen Kauf- und Mietinteressenten sind groß. Alle warten voller Ungeduld auf eine Initialzündung und die damit verbundene rasche Verwertung der Häuser, vor allem die der sogenannten Texashäuser.

Nur wenn jetzt alle Beteiligten bereit sind ihre Vorstellung konkret darzulegen, wäre es möglich eine Verwertung der Gebäude im Teilabschnitt I noch im Jahr 2015 zu realisieren.

Aus diesem Grund richtet die KIK-Fraktion ein Schreiben an den Oberbürgermeister und den Stadtrat.

Initiative: Marshall Heights Phase I

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Einigung über konkrete Schritte zur Entwicklung der Marshall Heights ist nach der öffentlichkeitswirksamen Bekanntgabe einer möglichen Kooperation zwischen der Stadt Kitzingen und der Objektentwicklung Wittmann UG (OW) bis heute nicht erfolgt.
Es ist aber im öffentlichen Interesse, dass die Immobilien auf den Marshall Heights wieder der ursprünglichen Nutzung zugeführt werden, nicht zuletzt, um auch in Kitzingen preiswerten Wohnraum anbieten zu können.

Hierzu ist es jetzt notwendig die Voraussetzungen zu schaffen, da die OW bereits ihre Vorstellungen fixiert hat, die allerdings mit den Intentionen der Stadtverwaltung nicht deckungsgleich sind.

Mit der vorliegenden Initiative fordert die KIK-Fraktion beide Verhandlungspartner auf, ihre jeweiligen Standpunkte und Vorstellungen bald möglichst schriftlich zu präzisieren und vorzulegen.

In der Stadtratssitzung am 23. Juli 2015 sollte unbedingt ein Zeitplan aufgestellt werden, in dem die zukünftigen Verfahrensschritte festzulegen sind, damit eine Einigung über die nächsten Entwicklungsschritte nach der Sommerpause 2015 erfolgen kann. Damit kann auch der großen Anzahl an vorhandenen Kauf- und Mietinteressenten eine verlässliche zeitlich Perspektive aufgezeigt werden. Hier ist der Stadtrat aufgerufen im Sinne der Bürger zu handeln.

Die KIK fordert den Stadtrat nunmehr auf, den bisherigen Standpunkt zum >Bestandschutz< aufzulösen und diesen für diese Immobilien anzuerkennen. Die Baugenehmigungen für die Texashäuser, ebenso wie für die anderen Gebäude, erfolgte damals in einem baugesetzkonformen Verfahren durch die Herstellung des >städtischen Einvernehmens<. Dieses notwendige Einvernehmen wurde jeweils durch den Stadtrat erteilt. Somit besteht für jedes einzelne Gebäude de facto eine offizielle Baugenehmigung.
Sollte die Stadtratsmehrheit und die Bauverwaltung aber dennoch auf ihrer irrigen Meinung beharren, so bestünde die Möglichkeit das Gebiet nach §34 BauGB einzuordnen und so die Zulässigkeit der Wohnfunktion herzustellen, ohne weitere Genehmigungsverfahren zu beanspruchen.

Der von der Stadt gegenwärtig nicht anerkannte >Bestandsschutz< für die Gebäude bedeutet letztendlich durch die Auflage eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens eine enorme Verteuerung der Immobilie für die zukünftigen Käufer bzw. Mieter, was aber im Rahmen des BauGB und bei Ausschöpfung aller Ermessensspielräume vermieden werden kann.

Nach dem Verständnis der KIK-Fraktion gehört es zum Leitbild der Stadt Kitzingen, dass die Verwaltung grundsätzlich nach Lösungen suchen und alle Wege öffnen muss, um die Umsetzung der Bürgerinteressen zu ermöglichen. Eine Politik der Verhinderung durch Verfahrensverzögerung oder durch überhöhte Forderungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren ist nicht im Sinne der Bürger. Gleichzeitig führt die gegenwärtig vertretene Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zu einer ungerechtfertigten Blockade der Verwertungsabsichten des Grundstückseigentümers.

Beide bislang eingenommenen Positionen sollten im Interesse der zukünftigen Eigentümer nicht weiter verfolgt werden.
Im Sinne eines zügigen Voranschreitens der Entwicklung auf den Marshall Heights sollten zukünftig die Fraktionen des Stadtrates bei den Verhandlungen zwischen OW und der Stadt eingebunden werden. Durch diese direkte Beteiligung der Fraktionen werden Irritationen vermieden. Gleichzeitig entfallen dadurch zeitraubende nachträgliche Übermittlungen von erzielten Ergebnissen im Stadtrat.

INITIATIVE Teilabschnitt I

Die Fraktion der KIK schlägt deshalb vor hinsichtlich der Verwertung der 103 Wohneinheiten im Westen der Marshall Heights (erstellt 1988 für 8,4 Millionen Dollar), des Kindergartengebäudes sowie weiterer 5 Wohnblocks mit je 24 Wohnungen den Bestandschutz anzuerkennen. Die vorhandenen Schulgebäude, die Versorgungszentrale sowie die Einrichtung eines Versorgungsmarktes auf der Fläche der ehem. PX/Commisary müssen in diese Konzeption einbezogen werden, um die Funktionsfähigkeit der neuen Wohnsiedlung herzustellen.
Nur durch diese Verwertungsmaßnahme kann die notwendige wirtschaftliche Grundlage der OW für weitere Entwicklungen geschaffen werden.

PHASE I
• Kurzfristige schriftliche Fixierung der Planungsziele der Stadt und der Objektent- wicklung Wittmann UG zum Teilabschnitt I bis Ende Juli 2015
• Verhandlungen zwischen Wittmann und Stadt, unter Beteiligung der Fraktionen im August und September 2015
• Aufhebung der Beschlüsse des Ratsbegehrens sowie Beschlussfassung der Verwertung des Teilabschnittes I im Stadtrat im Oktober 2015
• Abschluss eines Rahmenvertrages für den Teilabschnitt I. Beginn der Verwertung
im Oktober 2015
• Parallel zu den Verhandlungen zum Teilabschnitt I sind in Gesprächen der Phase II die Planungsziele zur Verwertung des Restareals zu konkretisieren.

Mit dieser KIK-Initiative soll aufgezeigt werden, dass eine rasche Umsetzung des Entwicklungsvorhabens Marshall Heights möglich ist. Voraussetzung ist eine konkrete Zeitschiene, um damit zunächst die Voraussetzungen für eine realistische Nutzung des vorhandenen Wohnraums im Teilabschnitt I zu schaffen.

Wir bitten den Stadtrat diese Initiative zu unterstützen, ebenso wie die Stadtverwaltung und folgerichtig diese Diskussion um das zukünftige Verfahren auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 23.Juli 2015 zu setzen und ein angemessenes Zeitfenster zur Beratung zu berücksichtigen.
KIK Fraktion
KD Christof